Agentur28, Webdesign, Marketing, Bremen-Homepage erstellen

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Barrierefrei

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Ist Ihre Website Barrierefrei? 

Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG):

Als Webdesigner bin ich bestrebt, nutzerfreundliche und innovative Websites zu gestalten. Mit dem Inkrafttreten des neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) vom 28. Juni 2025 ergeben sich wichtige Änderungen, die auch für die Konzeption und Umsetzung von zukünftigen Webprojekte relevant sind.

Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um und zielt darauf ab, digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglicher zu machen. Dies betrifft eine Vielzahl von Bereichen, darunter auch Websites und mobile Anwendungen, die von Unternehmen und Organisationen für Endverbraucher angeboten werden.


Foto: Depositphotos
Author: Raffmaster Bild ID: 792062946
Wer ist betroffen
Betroffen sind Unternehmen, die digitale Dienstleistungen für Verbraucher anbieten (B2C). Online-Shops, Buchungsportale, Websites mit Buchungstools, Webformularen oder Dienstleistungsangeboten fallen unter das Gesetz.
Kleine Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern oder 2 Millionen Euro Jahresumsatz können unter Umständen Ausnahmen geltend machen. Inhalte von Drittanbietern müssen nicht zwingend barrierefrei sein, wenn sie nicht vom Unternehmen selbst entwickelt oder beauftragt wurden.

Was bedeutet Barrierefreiheit konkret? 

Eine barrierefreie Website ist so gestaltet, dass sie von allen Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – uneingeschränkt genutzt werden kann. Das bedeutet beispielsweise:

• Gute Tastaturbedienbarkeit
• Verständliche Texte und klare Strukturen
• Ausreichende Farbkontraste
• Alternative Texte für Bilder (Alt-Texte)
• Unterstützung von Screenreadern
• Möglichkeit zur Anpassung von Textgröße und Kontrast

Warum ist das
wichtig für Sie? 

• Rechtliche Konformität: Sie vermeiden mögliche Abmahnungen und Bußgelder.

• Größere Zielgruppe: Sie erreichen eine
  breitere Nutzerbasis, da Ihre Inhalte für
  alle zugänglich sind.

• Besseres Image: Sie demonstrieren
  soziale Verantwortung und Engagement
  für Inklusion.

• Verbesserte SEO: Barrierefreie Websites sind oft auch suchmaschinenfreundlicher.

Was wir für
Sie tun können: 

Wir helfen Ihnen dabei, Ihre bestehende Website soweit als technisch möglich barrierefrei zu gestalten oder von Grund auf eine neue, BFSG-konforme Website zu entwickeln damit Ihre Online-Präsenz zukunftssicher und für alle zugänglich ist.

Nach einem Audit und Optimierung Ihrer Website installieren wir einen Assistant. Mit diesem Widget erreichen Sie eine umfangreiche Zugänglichkeit Ihres Webauftritts.
Sprechen Sie und bitte an, wir beraten Sie gerne,
0152 29560563           ✆ 04298 697042

Rechtlicher Hinweis
Gerne beraten wir Sie umfassend zu den technischen Aspekten der Barrierefreiheit Ihrer Website und unterstützen Sie bei der Implementierung notwendiger Anpassungen.
Bitte beachten Sie jedoch, dass unser Service keine Rechtsberatung umfasst. Angesichts der komplexen und sich ständig weiterentwickelnden gesetzlichen Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und andere relevante Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit, empfehle wir Ihnen dringend, sich bei rechtlichen Unsicherheiten oder spezifischen Fragen zur Gesetzeskonformität Ihrer Website anwaltlich beraten zu lassen.
Ein auf IT-Recht spezialisierter Anwalt kann Ihre individuelle Situation prüfen und eine fundierte Einschätzung zu möglichen Risiken und notwendigen Schritten geben.

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28865 Lilienthal
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